Stellungnahme des Vereins zu bellenden Herdenschutzhunden

Stellungnahme des Vereins für arbeitende Herdenschutzhunde zum Gerichtsurteil des Oberverwaltungsgerichtes NRW zu bellenden Herdenschutzhunden

In Kenntnis des betroffenen Betriebes ist Folgendes festzustellen:

Die räumliche und betriebliche Situation unterscheidet sich in vielfacher Hinsicht gravierend von der vieler anderer Betriebe, die zur Fortführung ihrer Tierhaltung zwingend und unerlässlich auf Herdenschutzhunde angewiesen sind.

Insofern ist das Urteil in diesem Einzelfall nachvollziehbar, darf jedoch AUF KEINEN FALL als Präzedenzurteil in allen Fällen von Beschwerden wegen Hundegebell herangezogen werden.

Wir fordern daher dringend die Schaffung eines Rechtsrahmens zum Einsatz arbeitender Herdenschutzhunde, der sowohl für Tierhalter, als auch für beteiligte Behörden wie Veterinär- und Ordnungsämter und ebenso für betroffene Bürger Verhaltensregeln zum Umgang mit diesen Hunden festlegt.

Solange eine derartige Rechtsgrundlage nicht vorhanden ist, muss in jedem Fall von Klagen gegen Hundegebell IMMER die betriebliche Situation im Einzelfall geprüft und beurteilt werden und es darf nicht dazu kommen, dass dieses Urteil richtungsweisend ist.

In vielen Gebieten Deutschlands ist bereits jetzt eine Schafhaltung ohne Herdenschutzhunde kaum noch möglich, die Übergriffe und Schäden an Großtieren nehmen in erheblichem Umfang zu. Verantwortungsvolle Nutztierhalter sind bereits jetzt bemüht, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die Belastung der Bevölkerung so gering wie möglich zu halten.

Dennoch ist der Einsatz von Herdenschutzhunden vielerorts alternativlos und notwendig, wenn wir die Weidetierhaltung in Deutschland mit ihren vielfältigen, positiven Effekten wie Biodiversität, Deichschutz, Bodenverbesserungen und die Offenhaltung vieler Lebensräume erhalten wollen.